Die 2. Kammer des Bundessportgerichts hat die Entscheidung der Spielleitenden Stelle der Handball Bundesliga Frauen (HBF), die Begegnung zwischen dem SV Union Halle-Neustadt und dem 1. FSV Mainz 05 aufgrund fehlender Corona-Testergebnisse der Gäste mit 2:0 für die Heimmannschaft zu werten, aufgehoben. Die HBF wird dieses Urteil akzeptieren und das Spiel neu ansetzen.
Die vom Bundessportgericht für diese Art der Entscheidung geforderte satzungsgemäße Grundlage ist im HBF-Hygienekonzept zwischenzeitlich ergänzt worden.

Da diese Anpassung zum Zeitpunkt des Spiels Buxtehuder SV gegen die Kurpfalz Bären (ursprünglicher Termin 27.12.2020), bei dem von der Gastmannschaft ebenfalls keine PCR-Testergebnisse vorgelegt werden konnten, noch nicht vorgenommen worden war, wurde diese Begegnung bereits neu angesetzt. Spieltermin ist der 7. April 2021.

Hintergrund
Die Erstligabegegnung des 7. Spieltags zwischen dem SV Union Halle-Neustadt und dem 1. FSV Mainz 05 musste am 24. Oktober 2020 abgesagt werden. Grund hierfür war, dass die Gäste zum Spiel nicht die im Hygienekonzept der Handball Bundesliga Frauen (HBF) geforderten Corona-Befunde der Aktiv Spielbeteiligten vorlegen konnten. Der 1. FSV Mainz 05 hatte gegen diese Entscheidung Einspruch beim Bundessportgericht eingelegt.

Anmerkung vom Verein:

Für den SV UNION Halle-Neustadt ist die späte und auch überraschende Entscheidung sehr unglücklich. Der Spielkalender ist an den Wochenenden voll und somit droht erneut eine englische Woche mit einem Mittwochspiel für die Wildcats. Des Weiteren ist der Kader zum heutigen Zeitpunkt verletzungsbedingt ein anderer als noch im Herbst. Hinzu kommt, dass zum Spiel am 24.10.2020 noch Zuschauer möglich gewesen sind und Eintrittskarten verkauft wurden. Jetzt droht dem Verein ein weiteres Geisterspiel.